
1. Die Schule ist berechtigt, persönliche
Daten zum Zwecke der Schule zu speichern und zu verarbeiten und diese
nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes zu verwenden.
2. Aus unvorhersehbaren Gründen ausgefallene Einheiten werden im Rahmen der Möglichkeiten nachgeholt. Dies bedeutet u. a.:
- Anderer Wochentag
- Zwischentermin oder Kursverlängerung
- Die ausgefallenen Einheiten werden an einem anderen Ort angeboten.
Weitere Ansprüche oder Verpflichtungen erwachsen daraus nicht. Änderungen im unterrichtstechnischen Ablauf bleiben vorbehalten.
Eine Verlegung der Veranstaltungsräume der Schule in Bremen oder an einen Ort in der näheren Umgebung (maximal 15 km) ist kein Kündigungsgrund.
3. Die Anmeldung zur gewünschten Veranstaltung erfolgt durch Rücksendung des unterschriebenen Anmeldeformulars. Danach erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Damit ist der Vertrag abgeschlossen.
Sollten sich für den gewünschten Kurs nicht genügend TeilnehmerInnen angemeldet haben, erhalten Sie unmittelbar nach dem Stichtag eine Absage. In diesem Fall werden erfolgte Zahlungen ohne Abzüge zurückerstattet. Weitere Ansprüche erwachsen daraus nicht.
4. Bei Kündigung vor dem Stichtag werden erfolgte Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr (bei ein- und zweitägigen Veranstaltungen 10,-- €; bei mehrtägigen Fortbildungen 15,-- € und bei Ausbildungen über 50 Stunden 25,-- €) zurückerstattet. Geben Sie bitte bei einer Absage Ihre Bankverbindung an. Nach dem Stichtag ist eine Kündigung ausgeschlossen. Eine ErsatzteilnehmerIn kann vorgeschlagen werden. Dies entbindet jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung.
5. Widerrufsbelehrung
(Widerrufsrecht): Nach erfolgter Anmeldung besteht innerhalb von 14 Tagen ein
Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Der Rücktritt muss schriftlich
erfolgen. Für Anmeldungen, die später als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn
erfolgen, verkürzt sich diese Frist bis zum Veranstaltungsbeginn. Zur Wahrung
der Frist (Fristbeginn nach Unterschrift der Anmeldung) genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufes.
6. Außerordentliches Kündigungsrecht der FHS: Wenn infolge einer oder mehreren Kündigung(en) von TeilnehmerInnen
die Anzahl der angemeldeten TeilnehmerInnen unter sechs absinkt, kann ein Kurs durch
die FHS unter- oder abgebrochen werden. Die Ansprüche
sind beschränkt auf die tatsächlich nicht erbrachte Unterrichtszeit.
7. Bei Vorauszahlung sind die Kursgebühren abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung 14 Tage vor Kursbeginn bei ein- und zweitägigen Veranstaltungen bzw. zum Monatsersten des Kursbeginns bei mehrtägigen Veranstaltungen zu überweisen.
Bei Teilzahlung überweisen Sie jeweils zum 1. des Monats die Monatsbeträge beginnend mit dem Monat des Kursbeginns. Die Monatsbeträge sind per Dauerauftrag zu entrichten.
8. Bei verspäteten oder unterlassenen Zahlungen besteht kein Teilnahmerecht am Unterricht.
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